Was tun wenn ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann?

 

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,


es ist uns bewusst, dass die derzeitige Situation für viele unserer MieterInnen nicht einfach ist. Es besteht aber dennoch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnungsmiete regelmäßig zu bezahlen

Wir möchten an dieser Stelle auch auf unsere weiter unten stehende Frage zur Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss & Mietzinsbeihilfe hinweisen. 

Sollten es bei Ihnen durch die derzeitige Situation zu gravierenden finanziellen Einschnitten in Ihrem Leben gekommen sein (z.B. Verlust Ihres monatlichen Einkommens) und Sie daher Probleme bei der Begleichung Ihres künftigen Mietzinses haben könnten, ersuchen wir Sie um rechtzeitige schriftliche Kontaktaufnahme bzw. um Stellung eines Ratenansuchens. Dieses stellen Sie bitte per E-Mail an: rechnungswesen@nhg.at

Wir werden hiernach prüfen, ob wir Ihnen mit einer Stundung des Mietzinses bzw. Ratenzahlung entgegen kommen können. Bitte um Verständnis, dass Sie die Veränderung Ihrer finanziellen Situation (z.B. Kündigung) nachweisen müssen, da jeder Fall einzeln von uns geprüft werden muss. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur jene MieterInnen eine diesbezügliche Hilfestellung erhalten, die sie auch wirklich benötigen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die in dieser Thematik bei uns einlangen, ersuchen wir Sie bitte um Geduld. Jedes Ansuchen muss von uns eingehend geprüft werden. Alle Ansuchen werden von uns in schriftlicher Form beantwortet.

 Ihr NHG Team

 

Wie kann ich Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss & Mietzinsbeihilfe beantragen?

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,


in schwierigen Zeiten möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Beantragung einer möglichen Unterstützung betreffend Ihrer monatlichen Miete, welche seitens des Landes Wien bzw. des Landes Niederösterreich gewährt wird, geben.
Unter den unten angeführten Links finden Sie Formulare welche für die Beantragung einer Unterstützung benötigt werden. Diese sind, mit Ihren persönlichen Daten ergänzt, an rechnungswesen@nhg.at zu übermitteln.
Nach Zusendung erhalten Sie dieses, mit allen vermieterrelevanten Daten adaptiert, für die Beantragung der Unterstützung von uns retour.

 

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung für Niederösterreich:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800

Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu Förderungsansprüche, Fördervarianten, Dauer der Unterstützung und weitere wichtige Informationen zur Einbringung eines Wohnbeihilfe/Wohnzuschussantrags, sowie das oberhalb erwähnte Formular.
Achtung – Hier ist seitens des Vermieters lediglich die Beilage A auszufüllen und an den Mieter zu retournieren. Die gesamten Unterlagen müssen dann beim Land Niederösterreich eingereicht werden.
http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Wohnen_Leben.html

 

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbeihilfe für Wien:

Magistratsabteilung 50
MA 50 - Gruppe Wohnbeihilfe
1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock
E-Mailwohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Tel:   +43 1 4000 74880
Fax:  +43 1 4000 9974896

Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu Förderungsansprüche, Fördervarianten, Dauer der Unterstützung und weitere wichtige Informationen zur Einbringung eines Wohnbeihilfe/Wohnzuschussantrags, sowie das oberhalb erwähnte Formular.
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html#

 Ihr NHG Team

 

Wo finde ich die aktuellen Bürozeiten und Ansprechpartner?

Welche Voraussetzungen muss ich für die Erlangung einer geförderten Mietwohnung in Wien erfüllen?

Es bestehen gewisse Alters- und Einkommensgrenzen welche Sie unter folgendem Link finden:
Vorraussetzungen für eine geförderte Mietwohnung

 

Welche Voraussetzung muss ich für die Erlangung einer geförderten Eigentumswohnung erfüllen?

Es bestehen gewisse Alters- und Einkommensgrenzen welche Sie unter folgendem Link finden:
Vorraussetzung für eine geförderte Eigentumswohnung

 

Was ist beim Einzug in eine Wohnung zu beachten?

Falls Sie in eine unserer Wohnungen einziehen haben wir für Sie ein Infoblatt für den Einzug zusammengestellt.

Infoblatt für den Einzug

 

Was tun, ich wurde gemahnt?

 Die MitarbeiterInnen der Mietenbuchhaltung stehen Ihnen für Auskünfte betreffend Mahnungen gerne zur Verfügung:

rechnungswesen@nhg.at

 

Was muss ich tun, um meine Rechnungen per E-Mail zu erhalten?

Für unsere Kunden, welche bereits einen Einziehungsauftrag nutzen, besteht die Möglichkeit einer elektronischen Rechnungslegung.

Nähre Informationen und die Zustimmungserklärung finden sie unter folgendem Link:

Formular elektronische Rechnungslegung

 

Was tun bei Schäden?

Unsere Wohnhausanlagen sind gebäudeseits gegen:

- Leitungswasser-Rohrbrüche
- Feuer
- Haftpflicht (keine Deckung bei Einbrüchen in die Wohnung oder Autos)
- Sturm (objektweise)
- Glasbruch (objektweise)

versichert.

Sie können unser Schadensmeldungs-Formular online abrufen, ausfüllen und per Fax an +43 (0)1 401 09 - 7037 senden oder wenden Sie sich mit einem E-Mail an:
 
Stefan Kohl
stefan.kohl@nhg.at
Tel: +43 (0)1 401 09 - 1059

Ernst Putz
ernst.putz@nhg.at
Tel: +43 (0)1 401 09 - 1015

 

Änderung Ihrer Kontonummer?

Die MitarbeiterInnen der Mietenbuchhaltung stehen Ihnen für Auskünfte betreffend Änderungen Ihrer Kontonummer gerne zur Verfügung:

 rechnungswesen@nhg.at

 

Wie richte ich eine Einzugsermächtigung ein?

Die MitarbeiterInnen der Mietenbuchhaltung stehen Ihnen für Auskünfte betreffend Einzugsermächtigungen gerne zur Verfügung:

rechnungswesen@nhg.at

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