Aktuelles
INFO - SCHÄDEN HOCHWASSER 2024
Unser Immobilienverwaltungsteam kümmert sich derzeit um alle gemeldeten Schäden und legt Prioritäten fest. Wir tun unser Bestes, um die Reparaturen so schnell wie möglich zu organisieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Sobald es die Umstände erlauben, wird sich die von uns beauftragte Firma bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren.
Ihr NHG Team
INFO - Energiespartipps GBV
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
aufgrund der aktuellen Energiekrise hat der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen GBV Energiespartipps für alle BewohnerInnen erarbeitet.
Hier geht es zu den:
Ihr NHG Team
INFO - Miete
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
es ist uns bewusst, dass die derzeitige Situation für viele unserer MieterInnen nicht einfach ist. Es besteht aber dennoch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnungsmiete regelmäßig zu bezahlen.
Wir möchten an dieser Stelle auch auf unsere weiter unten stehende Information zur Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss & Mietzinsbeihilfe hinweisen.
Sollten es bei Ihnen durch die derzeitige Situation zu gravierenden finanziellen Einschnitten in Ihrem Leben gekommen sein (z.B. Verlust Ihres monatlichen Einkommens) und Sie daher Probleme bei der Begleichung Ihres künftigen Mietzinses haben könnten, ersuchen wir Sie um rechtzeitige schriftliche Kontaktaufnahme bzw. um Stellung eines Ratenansuchens. Dieses stellen Sie bitte per E-Mail an: rechnungswesen@nhg.at
Wir werden hiernach prüfen, ob wir Ihnen mit einer Stundung des Mietzinses bzw. Ratenzahlung entgegen kommen können. Bitte um Verständnis, dass Sie die Veränderung Ihrer finanziellen Situation (z.B. Kündigung) nachweisen müssen, da jeder Fall einzeln von uns geprüft werden muss. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur jene MieterInnen eine diesbezügliche Hilfestellung erhalten, die sie auch wirklich benötigen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die in dieser Thematik bei uns einlangen, ersuchen wir Sie bitte um Geduld. Jedes Ansuchen muss von uns eingehend geprüft werden. Alle Ansuchen werden von uns in schriftlicher Form beantwortet.
Ihr NHG Team
INFO - Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss & Mietzinsbeihilfe
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
in schwierigen Zeiten möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Beantragung einer möglichen Unterstützung betreffend Ihrer monatlichen Miete, welche seitens des Landes Wien bzw. des Landes Niederösterreich gewährt wird, geben.
Unter den unten angeführten Links finden Sie Formulare welche für die Beantragung einer Unterstützung benötigt werden. Diese sind, mit Ihren persönlichen Daten ergänzt, an rechnungswesen@nhg.at zu übermitteln.
Nach Zusendung erhalten Sie dieses, mit allen vermieterrelevanten Daten adaptiert, für die Beantragung der Unterstützung von uns retour.
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung für Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu Förderungsansprüche, Fördervarianten, Dauer der Unterstützung und weitere wichtige Informationen zur Einbringung eines Wohnbeihilfe/Wohnzuschussantrags, sowie das oberhalb erwähnte Formular.
Achtung – Hier ist seitens des Vermieters lediglich die Beilage A auszufüllen und an den Mieter zu retournieren. Die gesamten Unterlagen müssen dann beim Land Niederösterreich eingereicht werden.
http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Wohnen_Leben.html
In Niederösterreich ist ab sofort auch eine Abänderung des bewilligten Wohnzuschusses bzw. der bewilligten Wohnbeihilfe sowie eine Beantragung des Wohnzuschusses bzw. der Wohnbeihilfe, auf Basis der aktuellen Einkommenssituation, bereits bei einer Einkommensminderung von mindestens 10 % des Familieneinkommens möglich. Diese Art der Berechnung gilt nun auch für Selbständige.
Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zur Neuberechnung des NÖ Wohnzuschusses bzw. NÖ Wohnbeihilfe.
https://www.noe-wohnbau.at/wohnzuschuss
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbeihilfe für Wien:
Magistratsabteilung 50
MA 50 - Gruppe Wohnbeihilfe
1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock
E-Mailwohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Tel: +43 1 4000 74880
Fax: +43 1 4000 9974896
Unter folgenden Link erhalten Sie ausführliche Informationen zu Förderungsansprüche, Fördervarianten, Dauer der Unterstützung und weitere wichtige Informationen zur Einbringung eines Wohnbeihilfe/Wohnzuschussantrags, sowie das oberhalb erwähnte Formular.
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html#
Ihr NHG Team
Rechnung per E-Mail
Ab sofort besteht für unsere Kunden, welche bereits einen Einziehungsauftrag nutzen, die Möglichkeit einer elektronischen Rechnungslegung.
Nähre Informationen und die Zustimmungserklärung finden sie unter folgendem Link:
Formular elektronische Rechnungslegung
INFO - Betriebskosten Abrechnung
Ergibt sich aus der Abrechnung, also aus der Gegenüberstellung der von Mietern monatlich bezahlten Betriebskosten (Monatspauschalen) und den tatsächlichen Betriebskostenausgaben, ein Überschuss zugunsten der Mieter, ist dieser zum übernächsten Zinstermin nach der Abrechnung an die Mieter zurückzuzahlen ( bzw. mit dem monatlichen Entgelt gegenzurechnen). Ergibt sich eine Nachzahlung, weil die Pauschalen zu gering bemessen waren, ist dieser Fehlbetrag zum übernächsten Zinstermin von den Mietern nachzuzahlen. Anspruchsberechtigt auf den Überschuss oder nachzahlungspflichtig sind die Mieter, die zum Fälligkeitstermin (übernächster Zinstermin) gerade Mieter sind. Dies auch dann, wenn sie in dem Jahr, über das die Abrechnung gelegt wurde, noch nicht Mieter waren.